Dorfchronik Heise

Dorfchronik Heise
nach den Zusammenstellungen von
Walter Hartmann
Jacobstraße 5
Hannover-L.

vom 13. Dezember 1938

Heiser Wappen
Heiser Wappen

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Auszüge und Bericht aus der Akte des Staatsarchivs Hannover

Ha. 88 H Hagen G Nr.3,

betreffend die Vermessung und Begrenzung des Großen Moores und den Anbau in demselben, besonders die Anlegung des Moordorfes Heise und die demselben aus der Hollener Gemeinheit beigelegten 100 Morgen Weidegrundes. 1788 bis 1822.

Im Jahre 1788 wurde von der damaligen Regierung der Plan gefaßt, das sogenannte Große Moor im heutigen Kreis Wesermünde aufzuteilen und zu besiedeln. Die Vermessung des 5457 Morgen 77 Quadratruten großen Moores wurde in den Jahren 1790 und 1791 durchgeführt. Die Kosten hierfür betrugen 387 Reichsthlr, 2 sh (Schilling). Im März 1791 wurde die Vermessungskarte abgeliefert.

Es wurde dann beabsichtigt, in dem westlichen Teil des Moores eine Ansiedlung von 24 Feuerstellen zu je 50 Morgen zu errichten. Auch eine Schule mit einer dazugehörigen Hofstelle von 25 Morgen sollte angelegt werden.

Über den Platz zur Anlage des Dorfes heiß es in einem Schriftstück
„daß dieser Teil des Moores eine glückliche Lage ganz nahe an der Aue hat, mithin den Vorzug genießt, daß es die benöthigte Abwässerung dahin leicht erhalten kann“.

Am 13. Juli 1792 werden von der Regierung für die Errichtung der ersten Anbauerstellen 1291 Rthr 25 1/2 Grote bewilligt.

Es folgen Auszüge aus den verschiedenen Schriftstücken:
Hagen, den 13. Mai 1788

„Der über ein Paar Tausend Calenbergischer Morgen beträchtliche Mohe Distrikt, welchen die Besitzungen der hiesigen Amts-Dörfer Wittstedt, Hollen und Bockel umgeben und inan das Große Mohr, auch nah der Bockeler Seite wol das Krahns Mohr nennet, ist größtenteils für ein sogenanntes wüstes noch in heiler Haut liegendes Mohr zu halten … jenes gantze Mohr ….. vorläufig vermessen und chartieren zu lassen….“

Bremervörde, den 11. Juni 1793.

Bericht des Moorkonduktors Kohlmann.

“ Die für das gegenwärtige Jahr hoch genehmigten Graben- und Dammarbeiten in dem herrschaftlichen neuen Anbau im sogenannten Großen Moore, sind schon seit einigen Wochen auf das fleißigste betrieben worden; so, daß man damit gegen nächsten Herbst völlig fertig zu werden hoffet. Bey der am 24. des vorigen Monaths vom Amte Hagen angesetzten Vertheilung der Plätze, sind schon 16 Stellen an Liebhaber, mehrentheils vom Teufels-Mohr, ausgethan, und es leidet wohl keinen Zweifel, daß die übrigen, außer dem Schulplatze annoch vorhandenen 8 Plätze, auch bald werden untergebracht werden….“

Am 3. Januar 1794 schreibt Kohlmann weiter:

„Behuef Vorrichtung eines Ausweges nach der Geest von dem im herrschaftlichen sogenannten Großen Moore, Amts Hagen, neu angelegten Anbau von 24 Feuerstellen, hat die Witwe Tiedemann zu Wittstedt von ihrer an der Aue belegenen Privat-Wiese 49 1/2 ¨Ruten hergegeben; wofür dieselbe auf das äusserste, wenn hierbey der mit denen Wiesen-Interessenten, behuef Anlegung des Schiff-Canals von Bremervörde nach Stade, getroffene Accord zum Grunde gelegt wird, =¨ Rute 32 sh zu gewärtigen hätte, 22 Rthr.“

April 1794. Bericht an die Königl. Kammer.

„…..haben wir die jetzige Schwäche der vier herrschaftlichen Vollmeyer zu Hollen, welche bis zu der seit acht Jahren geschehenen Ansetzung sechs dasiger Geestzubauern das dortige ganze Dorf ausmachten, vom Anfange unseres Projects her für einen günstigen Zeitpunct erachtet, um das zuverlässige Bestehen der Neubauer in dem herrschaftlichen Großen Moore, welches Euer Excellenzes und Hochwolgebohren gewis eben so wichtig und wunschenswerth, wie uns seyn wird, ohne Weitläuftigkeit und Kosten vollends zu begründen. Die Hauptbedürfnisse eines jeden Neubauers, wenn er nicht über kurz oder lang zertrümmern soll, sind ohne zweifel Feurung und Viehweise. Zu jener haben die 24 Stellen, welche außer der Schule nach Ausweisung beykommender Charte im Großen Moore zu bauen angenommen sind, sofort die beste Gelegenheit, können auch zum Torf-Absatze gelangen, und mit den Jahren ihren Grund und Boden, je nachdem er beschaffen ist, zu Feld- oder Graslande cultiviren. Bis sie aber den letzteren Zweck erreichen, würden sie mit ihrem unentbehrlichem Vieh höchst verlegen seyn; wenn Euer Excellenzes und Hochwolgebohren nicht gnädig geruhen mögten, ihnen ohne Nachtheil Königlicher Cammer Casse eine gleich brauchbare Nebenweide, dergleichen anderen Moor-Anbauern oft mit großem Aufwande verschaft worden, baldthunlichst auszumitteln.

Der Herr Conducteur Kohlmann hat uns darum eben so dringend angelegen und des Endes den an der Nordseite des Anbaues in der Hollener Gemeinheit befindlichen … etwa 156 Morgen haltenden Platz als den zweckmäßigsten ausersehen.

Er glaubt solchen den Hollenern ganz entbehrlich…. Nach Langem Handel haben sie sich denn auch zuletzt dahin erkläret, daß sie insgesamt 100 Morgen von dem letztbeschriebenen Tractu den Neubauern abtreten wollen; Hinrich von Hollen der ältere und jüngere aber für die Verzichtleistung auf ihr Meyerrecht und Dominium utile daran jeder 200 Rthr C.M. verlangen, die künftigen Wirthe auf der Seedorfschen und Mehrtenschen Stelle hingegen sich zwar eben so viel wünschen, jedoch lediglich hoher Königlicher Cammer Gnade überlassen. Diesen beyden letzteren vermag hohe Königliche Cammer freylich, nach deren Meyerstellen durch den Concurs zur beliebigen gutsherrlichen Disposition stehen, jede Bedingung vorzuschreiben und der nach seiner bisherigen Wirthschaft zur Abmeyerung ebenfalls reife Hinrich von Hollen der ältere. Muß sich nicht minder alles gefallen lassen. Inzwischen bedurfen sie alle viere zur Ergänzung ihres Viehstapels und Ackergeräthe ohne Ausnahme baaren Geldes. In solcher Rücksicht und weil sich der jüngere Hinrich von Hollen bis noch so hingehalten hat, geben wir daher ehrerbietig anheim, diesem für den Abtritt jener 100 Morgen der Hollener Gemeinheits Weide 200 Rthr Cassen Münze, den übrigen dreyen hingegen nur 150 Rthr gnädig zu bewilligen……….

Dagegen erbiethen sich aber die 24 Neubauern alle Graben nach der Regul mit den Nachbaren zur Hälfte zu unterhalten und von jedem Morgen des 100 Morgen Weide-Grundes, nach gewesenen sechs Freyjahren, alljährlich zum höchsten zwölf Schillinge beständige Zins abzugeben ……“

Teufelsmoor. den 3. May 1794. Johann Renken und Hinrich Flathmann und Konsorten richten an die Königl. und Churfürstliche Cammer folgendes Gesuch:

“ Im verwichenen Frühjahr 1793 wurden vom Amte Hagen mit Gnädiger Genehmigung Königlich Hoher Cammer 24 Plätze im Großen Moor bey Hollen, Amts Hagen, vermessen und für Anbauer bestimmt; wir waren damals unserer 16, die ein jeder Einen Platz davon erhielten, wir aber verstanden nicht genugsam, die Bedingungen oder die Abgiften, die wir iährlich davon in der Folge entrichten sollen; nicht eher bis einige von uns gesonnen wären, diesen Sommer Häuser auf ihre Plätze vorzurichten, solche erkundigten sich beym Amte Hagen nach den jährlichen Abgiften, die von solchen Plätzen an Königlicher Domainen Cammer entrichtet werden sollen, hierauf erhielten wir vom Amte Hagen einen Meyerbrief zur Einsicht; welche unseren Myerbriefen gleichlautend seyn sollten, hieraus sehen wir, daß wir unsere iährlichen Abgiften in Natura liefern, und nicht den Anbauern im Amte Osterholz und benachbarte Aemtern zu Gelde haben sollen. Dies erscheinet uns hart und drückend zu seyn: denn da wir Erstens alles aus Heide und Moor eartbar machen müssen, und zudem noch nicht wissen, ob ein fruchtbares Kornfeld in der Folge zu hoffen ist oder nicht, so, daß wir die herrschaftlichen Gefälle und unsere Familien von der Erndte abtragen und erhalten können.
Zweytens nie in der Lage kommen werden, daß wir Pferde und Wagen halten können, wir also öftere ganze Tage in der Hillen Zeit um Wagen und Pferde herumlauffen müßten, um den Zehnten an den Pachter zu liefern, da wir sonsten noch durch Karren und Rücken unsere gehoffte Erndte einscheuern können, und sonsten mannigmal der schlechten Witterung unsere gehoffte Erndte Preis geben müßten.
An Ew. Excellenzes und Hochwohlgebohren ergehet daher unsere unterthänigste Bitte: Hochdieselben wollen Allergnädigst geruhen, un dahin den Meyerbrief ertheilen, daß wir von nun an bis zu ewigen Zeiten unsere sämtlichen Abgiften zu einer bestimmten Geldsumme gleich den Neubauer im Amte Osterholz erhalten.

Wir ersterben in tiefster Submission, Ew. Excellenzes und Hochwohlgebohrnen unterthänigste Knechte

Johann Renken, Hinrich Flathmann et Consorten“.


Die Arbeiten an dem Großen Moore werden fortgeführt. Über die dadurch entstandenen Kosten sind sehr viele Unterlagen in dieser Akte vorhanden.

Am 16. Juni 1795 schreibt das Amt Hagen an die Königliche und Churfürstliche Cammer übder den Anbau im Großen Moore u.a. :

“ Aus dem … an Ort und Stelle abgehaltenen Protokolle werden Euer Excellenzes und Hochwohlgebohren den jetzigen Zustand der im vorigen Jahr allererst eröffneten Anbauungen in dem herrschaftlichen Großenmoore hiesigen Amts näher zu entnehmen gnädig geruhen ….“

Fünf Anbauer haben sich bisher in dem neuen Dorf niedergelassen. Das am 15. Juni 1795 aufgenommene Protokoll lautet wörtlich:

„Actum in dem herrschaftlichen Großenmoore den 15. Juny 1795.

In Gegenwart des Herrn Amtsschreibers Neubourg und meiner des Amtsmanns Heise. Zur genaueren Untersuchung:
1) Wie weit diejenigen der hiesigen Anbau Plätze, welche bereits mit Häusern oder Hütten besetzt sind, in ihrer Cultur gefördert worden ? Wie auch
2) In wie fern diejenigen. Welche sich zur Bebau- und Cultivierung der noch wüsten Stellen anschreiben lassen, dazu ernstlich entschlossen wären ?
hatte man den heutigen Tag per proclamata publica * pro termino praejudiviali bekannt gemacht, dazu auch den Herrn Cammer-Conducteur Kohlmann beygeladen.
Solchem nach nahm man mit demselben und sämtlichen Anwesenden das ganze, Stück vor Stück, in Augenschein, setzte aber einmahl für allemahl zur ausdrücklichen Bedingung zum Voraus fest:
daß ein jeder, welcher sich jetzt zur Übernahme eines oder des anderen Platzes von neuem verpflichte, selbigen vor dem diesjährigen Jacobi-Tage zum wenigstens auf 20 Rthr an Werthe mit Baumaterialien versehen – oder bearbeitet haben müsse; da er im widrigen dessen eo ipso verlustig seyn und zum besten solcher Stelle eine gleiche Summe aus seinen geredesten Mitteln überher so fort executive beygetrieben werden solle; welcher Conditione sine qua non sich alle gegenwärtige Bauluetige unter Verpfändung des ihrigen, unterwarffen.
Bey der Besichtigung selbst kam ferner vor:
+ den Platz sub Nro. 24 übernimmt Johann Rencke vom Teufelsmoore. Solte er Jacobi-Tag wortloss seyn: so tritt Johann Böse aus Witstedt für ihn ein;
+ der Platz sub Nro. 23 ist bereits im vorigen Herbste durch Cord Mehrtens mit einem guten Hause besetzt und seit Maytag a. o. in voller Cultur;
+ den Platz sub Nro. 22 nahm Johann Gercken vom Teufelsmoore für seinen Bruder Hinrioh Gercken aufs neue an und cavirte für diese specialiter et plenarie bis zu der Summe von 100 Rthr dahin; daß dieser Platz im Frühjahr 1796 mit einem Hause besetzt seyn solle;
+ den Platz Nro. 21 übernahm Martin Rencke vom Teufelsmoore;
+ den Platz Nro. 20 Gevert Wriede eben daher;
+ den Nro. 19 Hinrich Lütjen eben daher;
+ den Nro. 18 Hinrich Schmonsens von Hüttenbusch, jetzt zu Heudam
+ den Nro. 17 Martin Brünjes von Hambergen;
+ den Nr. 16 Gerd Mehrtens daher;
+ den Nro. 15 Gerd Kück (Hinrichs Sohn) vom Teufelsmoore;
+ den Nro. 14 Johann Heissenbüttel (Hinrichs Sohn) vom Teufelsmoore
+ der Nro. 13 ist von Hinrich Rencke mit einer hinreichenden Hütte besetzt und dieser in dem besten Cultur-Betriebe;
+ den Nro. 12 hat Harm Kück eben so weit gebracht und auf solche gleichfalls eine gute Hütte stehen;
+ den Nro. 11 übernahm Friedrich Grimme vom Teufelsmoore;
+ dar Nro. 10 blieb noch offen;
+ der Nro. 9 ist bereits durch Johann Ahrens gut bebauet und jetzt in gehöriger Cultur;
+ die Nro. 8 und
+ Nro. 7 blieben für heute noch offen;
+ der Nro. 6 ist durch Hinrich Bockshorn vorzüglich gut bebauet und in der kurtzen Zeit cultivirt;
+ die Nro. 5 – 1 blieben für jetzt noch offen.
Die vorbemerckter Maßen auf den Plätzen sub Nris. 23, 13, 12, 9 und 6 bereits würcklich wohnenden Anbauer ersuchten inständigst für einen jeden von ihnen die gewöhnlich gnädigst verwilligt werdenden 4 Rthr Brückengelder von hoher Königl. Cammer baldmöglichst zu erbitten; da sie insgesamt diese Brücken e von dem Hauptdamme vor der Baulinie auf ihre Hofstellen bereits vorgerichtet hätten und des baaren Geldes in der jetzigen äußerst theuren Zeit gar bedürftig wären.
Schließlich wurde behuef heilsamster Verbesserung der für den ganzen Anbau von den Hollenern aecquirirten gemeinen Weide einstimmig diensam erachtet; daß selbige, da sie nur 100 Morgen enthalte, unter den 24 Anbauern und der Schulstelle nicht eintzeln zu theilen, allenfalls aber, so bald nur erat zwölf Anbauer hier würcklich wohnhaft waren, unter diesen zur Hälfte, wie überhaupt in eben so viele, ratione des Cultur-Bedürfnisses gleiche Teile nur abzumercken, und alsdenn von jeder Anbaustelle unter bestellter Weidegeschwohrenen Aufsicht, jährlich eine bestimmte Strecke gehörig cultivirt oder gegen die säumigen so viel für Geld beschaffet werden müsse.

Quibus finitum. Actum ut supra.
in fidem

(Unterschrift).“

Den neuen Anbauern werden, sobald sie auf ihrer Stelle ein Haus gebaut haben, vom Amt ein Geschenk „zum Feuer-Boden“ von 5 Rthr gemacht. Ebenso erhält derjenige, der vor seiner Wohnung eine Brücke errichtet hat, 4 Rthr vom Amt. Außerdem erhält jeder noch einen Malter Roggen.

Am 28. Februar 1798 schreiben Hinrich Bockehorn, Claus Meyer, Johann Ahrens, sämtlich Zubauer im Großen Moor, Amts Hagen, an die Königl. u. Churfürstliche Kammer:

“ Wir unten benannte sind Neubauer im Großen Moor, Amts Hagen, haben mit Erschöpfung alle unserer Kräfte unsere Wohnhäuser errichtet, auch so viel möglich gewesen, unser Land in Cultur gesetzt, im letzten Sommer aber das Unglück erleben müssen, daß uns unsere gantze Aussaaten durch einen Hagel-Schlag Totaliter zu Grunde gerichtet sind… Sie bitten um Zuteilung von Brotkorn. Am 4. Oktober 1798 sind von den 24 Bauplätzen im sogenannten Großen Moore insgesamt 23 Stellen besetzt. Nur die Nr. 4 ist noch unbesetzt. Es heißt in einem Bericht des Amtes Hagen vom 25. Januar 1799: „Zu der noch unbesetzt gewesenen Anbau-Stelle im Dorff Heise, sub Nr. 4) hat sich im Anfang des Sommers vorigen Jahrs ein Annehmer nahmens Conrad Leeffmann, bisheriger Häusler allhier in Hagen, angefunden……“

Am 20. Dezember 1798 wird zum ersten Mal der Name des Dorfes „Heise“ genannt.

3. April 1799

„… des Anbaues im sogenannten großen Moore, Amts Hagen, welchem der Name Heise beigelegt ist ……“.

„Actum Hagen auf dem sogenannten Keller am 16. November 1799. Demnach die sämtlichen Eingesessenen des Moordorfs Heise nebst dem bisherigen Schulmeister derselben, Johann Passmann, vermit-telst schriftlicher Ladung vom 6.hujus auf heute vor hiesiges Amt beschieden worden, um selbigen den Inhalt Königlicher Cammer hohen Rescripts vom 31. passati, den Anbau und die Ein-richtung einer Schule betreffend, gehörig zu eröffnen und ihre Erklärung darüber zu vernehmen: so liess bey meinem gelegent-lichen Hierseyn der Herr Oberhauptmann von Schlepegrell, seine Unpäßlichkeit und des Herrn Amtsschreibers Reinhold Abwesenheit halber, mich durch den Contributions-Einnehmer Luers requirieren; dieses Geschäft statt ihrer zu vollführen und das dabey vorkommende gehörig zu registrieren. Solchemnach verständigte man allen zeitigen Neubauern aus Heise von welchen nur Carsten Bartels und Johann Rencke nicht zuge-gen waren, wie auch den Schulmeister Passmann tenorem rescrip-ti laudati vom Anfangs bin zum Ende. Beyde Theile, so wol die Anbauer als der Schulmeister Passmann bezeugten sich Königlicher Cammer, indem Hochdieselbe ihnen zur Einrichtung ihrer Schule eine Beyhülfe von 100 Rthlr auszahlen zu lassen gnädig geruhen wolle, einstimmig dankbarlicht verbunden und unterwarfen sich wegen allen dessen, was den Dienst und die Annahme oder Entlassung ihrer jedermaligen Schulhalter angehe, demjenigen schlechterdings, was darunter die Schulordnung vom 10. Februar 1752 wie überhaupt die Ver-fassung im ganzen Bremischen mit sich bringe. Nur äußerte man daneben folgende Bedenklichkeiten, und zwar

1) abseiten der Neubauer: daß auf den Fall, wenn die Dorfschaft entweder dem zeitigen Schulmeister Passmann oder dessen Erben oder Nachkommen das Aestimatum Allodii des Sohulplatzes nach Kürzung der darin vorzüglich eisern bleibenden 100 Rthr, auszahlen und damit zugleich die künftige Unterhaltung des Schulhauses übernehmen müsse, ihr beydes zu schwer fallen werde; wohingegen

2) der zeitige Schulmeister Passmann seiner Bereitwilligkeit zur längeren Beybehaltung des Dienstes die ausdrückliche Bedingung hinzufügte, daß er und seine Nachkommen mit der Stelle quaestionis, wie alle übrigen im Dorfe, bemeyert, sie jedoch zugleich dahin besonders verpflichtet werden mögten, gegen zinsfreien Genuss der ihnen jetzt zur Beyhilfe bewillig-ten 100 Rthr, welche er und seine Ehefrau auf immer sicher stellen wolten, ihrem Wohnhause eine vorschriftsmäßige, wenigstens 16 Fuß ins Gevierte ausmachende Schulstube einzubauen, solche für alle Zukunft, wenn auch der Besitzer des Hauses nicht Schulmeister bliebe, zu gleichem Gebrauche ungehindert frey und offen zu lassen, wie nicht minder stets in gehörigem Stande zu erhalten.

Ex officio stellte man sub spe rati allen Anwesenden ausführlich vor, daß es ja
ad 1 num der Dorfschaft zum steten Wol ihrer Kinder und spätesten Nachkommen äußerst wichtig sey, in Ansehung ihrer Schuleund des dazugehörigen Platzes nach Königl. Cammer heilsamsten Absicht für jede Zukunft freye Hand zu behalten. Sie mögten des Endes zu den ihnen gnädigst verwilligten 100 Rthr auf entfernte niedrige Rückzahlungs-Termine noch so viel Capital borgen, als der Bau eines dauerhaften Schulhauses mit einem genügsamen und gesunden Schulstube erfordern. Für ihre Lebenszeit hätten sie alsdenn keine Reparations- Ausgaben zu besorgen könten die Zinsen, wenn zumal die an der Bockeler Seite gewis nächstens hinzukommenden Anbauer neben ihnen concur-rirten, einstweilig abtragen und würden alsdann stets einen guten Schulmeister naben können. Zu noch mehrerer Erleichterung der Sache wolle ich, der Amtmann, weil Königliche Cammer ihrem Dorfe meinen Namen beyzulegen die Gnade gehabt habe, ihrer Schule zehn Pistolen, wovon der jedesmalige Schulmeister, in sofern er die Sicherheit des Capitale nicht zu beschaffen vermöge, die jährlichen Zinsen zu genießen haben solle, mit Vergnügen zuschießen; welchemnach ich diese Summe dem Contributionseinnehmer Luers gegen Quittung sofort behändigte. Wenn jedoch die Dorfschaft den Bau eines solchen Schulhauses jetzt noch zu schwer für sich erachtete, so möge sie denselben

ad 2 dum vorerst dem zeitigen Schulmeister Passmann überlassen sich und ihren Nachkommen aber auf die nächsten zwölf Jahre und zwar bestimmt auf Maytag 1712 die Ultimat- Entschließung vorbehalten. Ob sich die Dorfschaft alsdann durch Bezahlung der Gebäude-Aestimati und der etwaigen Meliorationen des Schulplatzes solchen wiederum völlig eigen machen, oder die Passmannsche Erbiethung, das Meyerrecht an der Stelle mit der steten Obliegenheit, darin eine Schulstube von 16 Q Fuß Raum im gehörigen Stande zu erhalten, verbinden zu lassen, in perpetuum fortdauern lassen wolle. Der letztere Beschluß werde gleichwol alle diejenigen Unannehmlichkeiten mit sich führen, welche von einem solchen Mitgebrauche eines fremden Hauses so wol für den Besitzer desselben, als für eine so große Anzahl Kinder und für den Schullehrer in der Person eines dritten, dessen Unterkommen ohnehin schwierig genug fallen werde, unzertrennlich wären. Damit aber derjenige Schulmeister, welcher den Bau des Schulhauses übernimmt, während jener 12 jährigen Deliberationsfrist die Schulstelle der Dorfschaft durch übermäßigen Torfstich nicht verderbe, so könne dieser demselben gleich wie allen künftigen Schulmeistern eines für alles dahin bestimmt werden, daß jeder Schulmeister zu seiner eigenen Consumtion und zum verkaufe jährlich nicht mehr als Sechzig Fuder Torf, und zwar in regelmäßiger Ordnung dergestalt stechen dürfe, daß drey Ruthen Länge, fünf Fuß breite und eines Spitts Tiefe für ein einzelnes Fuder gerechnet würden. Auf solche Weise könne auch Passmann den Schulplatz mit Sicherheit, zumal diese Zeit gerade die Freyjahre in sich fasse, wol annehmen, indem er oder seine Erben denselben Maytag 1812 entweder, unter der Verbindlichkeit einer stets darin zu unterhaltenden conditionsmäßigen Schulstube, auf immer meyerrechtlich behielten, oder das Tacatum des Gebäudes nebst sämtlichen Meliorationen des Allodii inseparabilis, nch Abzug der 100 Rthr von Königlicher Cammer, baar vergütet bekamen. Außerdem könne Paasmann, wenn auch die Dorfschaft Maytag 1812 das Schulhaus sich eigen machte, nach wie vor den Dienst behalten, in so fern als denn kein officielles Bedenken dawider eintrete.

Der Bauermeister Cord Mehrtens überzeugte sich gar bald von der Wichtigkeit aller angeführten Gründe, daß die Dorfschaft das Schulhaus entweder selbst bauen, oder zum wenigsten die Befugniss zur Bezahlung desselben nach dem Aestimatoauf Maytag 1812, wo sie hoffentlich schon mehr leisten könne, vorbehalten müsse. Die übrigen Anwesenden erklärten sich aber zur Ausführung des Official-Vorschlages, so fort selbst zu bauen, gar zu schwach, gleichwie der zeitige Schulhalter Passmann das Reservatum der Dorfschaft bis Maytag 1812 nicht einwilligen wolte. Da also für jetzt keine andere Erklärung zu erreichen stand, so mußte Terminus hier beendigt, und das weitere zu Königlicher Cammer hohen Entschließung verstellt werden.

Actum ut supra in fidem
W. Heise. „

Der neue Lehrer Johann Passmann von Wurthflet verlangt am 14 Januar 1800, daß man ihm einen Platz „zum Hanekop“ meierrechtlich zuweise. Da Passmann die ihm gestellten Bedingungen nicht anerkennt, wird vom Amte vorgeschlagen, sich um einen anderen Schulmeister zu bemühen.

März 1800 Bericht des Amts Hagen.

„In dem unterm 25 Januar v.J. Euer Excellenzes und Hochwohlgebohren überreichten Verzeichnisse der Moor-Anbauer und der von ihnen zu leistenden Abgaben, ist in Ansehung der Nrn. ein Irrthum eingeschlichen, indem Nr. 13 welches der eigentlich ad 25 Morgen große Schulplatz ist, als besetzt aufgeführet worden, und der bereits besetzte Platz Nro.4 in dem verehrlichen Postscripto vom 4. Oktober 1798 zur Schule bestimmt wird. Wir haben daher das Verzeichniß umgeändert und vorjetzt die Schule noch nicht mit aufführen können, indem der Schulmeister Passmann, welchem sie angewiesen worden, den Platz noch nicht bebauet hat. In Zukunft bestehet also das Moordorf Heise nicht aus 24 sondern 25 Feuerstellen…..“

Das Amt Hagen berichtet dann am 4. August 1800 an die Königliche Kammer:

“ Unsern Bemühungen ist ea endlich geglückt, für die Dorfschaft Heise an die Stelle des abgetretenen Schulmeisters Passmann eine andern Schulmeister und Anbauer auf den zur Schule bestimmten Anbau-Platz gefunden zu haben.

Der bisherige Schulmeister zu Fleeste, Amts Stotel, Martin Lilkendey aus Driftsethe hiesigen Amts gebürtig, will laut des ehrerbietigst angebogenen Protokolls den Anbau und die Einrichtung einer Schule zu Heise der heilsamen Intention hoher Königl. Churfürstl. Cammer gemäß unternehmen und bittet nebst den zur Schule unterm 31. October 1795 gnädigst verwilligten 100 Rthr ihm die den übrigen Anbauern zu Heise ausgesetzten Gratificationen als 5 Rthr für einen Feuerboden, 1 Malter Rocken und das Brückengeld ad 4 Rthr baldreichst angedeihen zu lassen……“

In den folgenden Jahren müssen die Dämme und Gräben verschiedentlich ausgebessert werden. Es liegt hierüber viel Material vor, insbesondere werden die dadurch entstehenden Kosten spezifiziert

Im Jahre 1800 wird schon die Vergrößerung des Dorfes um 10 neue Stellen je 50 Morgen in Erwägung gezogen. Wegen der großen Kosten wurde die Anlegung zurückgestellt. 1817 heißt es, daß sich verschiedentlich schon Liebhaber für diese neuen Stellen gemeldet hätten, auch die erwachsenen Söhne der Anbauer hätten Lust, diese Moorkulturen in Angriff zu nehmen. Die Vergrößerung des Dorfes wird aber noch nicht durchgeführt.

In den Jahren 1819/20 herrschte in dem Moordorf Heise eine epidemische Krankheit. Nach Bekanntwerden wurde sofort der Arzt Dr. Müller vom Amt beauftragt, Untersuchungen in dieser Sache anzustellen.

Am 14. Oktober 1819 gibt Dr. Müller folgenden Bericht:

„Im Auftrag des Königlichen Amtes Hagen begab ich mich am heutigen Tage nach der Dorfschaft Heise, um die Natur der dort seit einiger Zeit herrschenden Krankheit ärztlich zu untersuchen, und besuchte zu diesem Zwecke mehrere Wohnungen dortiger Einwohner in denen die Krankheit besonders heftig seyn sollte, und mehrere Menschen erst kürzlich hingerafft hatte. Die Untersuchung ergab:

Daß die Kranken sämtlich an einem heftigen Fieber mit starker Affection des Nervensystems, an einem bedeutenden Nervenfieber litten. Das Übel äußert sich nemlich durch heftige Kopf und Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schauder wechselnd mit starker trockner Hitze, Rastlosigkeit, kleinem weichen unregelmäßigen Pulse, gänzlichen Appetit Mangel, dürrer Zunge und starkem Durste, und nicht schon in den ersten Tagen große Körperschwache nach sich. Weiterhin entwickeln sich denn Entzündungen wichtiger Organe, bald des Hirnes, der Lungen oder der Leber, wodurch dann manchmal der Tod herbeigeführt wird. Die Krankheit zeigte sich zuerst im Monat Juli d. J. bey einzelnen Individuen, breitete sich aber bald mehr aus, doch war sie damals, abgerechnet die lange Dauer des Übels und der Reconvalescenz, gutartig, so daß bey einer bedeutenden Anzahl Kranken lange Zeit keiner dem Übel erlag, erst im Septbr. fing sie an bösartiger zu werden, griff rasch um sich, so daß in diesem Augenblicke höchstens 6 – 7 Wohnungen im Dorfe sind, worin nicht Kranke sich befinden, und raffte in kurzer Zeit 5 – 6 -Menschen hin.

Was den Charakter der Krankheit betrifft, so ist dieser offenbar contagios, denn nicht allein, daß in den Wohnungen, wo sie ein-bricht, nach und nach die meisten, wo nicht alle bewohner befalle werden, sondern auch auf Fremde aus anderen Orten, die mit den Kranken in anhaltende Berührung kamen, äußerte sie Ansteckungsfähigkeit, wovon schon mehrere Fälle zu meiner Kenntnis kamen. Hagen, den 14. October 1819

Müller Dr. Medic. pro copia

(Unterschrift).“

Aktenzeichen Staatsarchiv Hannover Ha.88 H Hagen G Nr. 3

Aus einem Bericht vom 21. April 1820 geht hervor, daß insgesamt die beiden Mooranbauer Gerd Schmonsees und Martin Renke, eine Häuslingsfrau und 7 Kinder, also 10 Personen, an dieser Krankheit gestorben sind. Die Arztkosten, die durch diese Epidemie entstanden sind, betrugen 74 Rthr 3 gr.

8. April 1808 5. Dez. 1809
1. Hinrich Bokehorn 1. Hinrich Bokehorn
2. Johann Ahrens 2. Johann Ahrens
3. Hinrich Renke 3. Hinrich Renke
4. Cord Mertens 4. Cord Mertens
5. Lüer Gerken 5. Lüer Gerken
6. Weyl. Harm Kücks Kinder 6. Weyl. Harm Kücks Erben
7. Claus Gerken 7. Claus Gerken
8. Diedrich Schmonsens 8. Diedrich Schmonsens
9. Johann Friedrich Grimm 9. Johann Friedrich Grimm
10. Hinrich Schmonsens 10. Hinrich Schmonsens
11. Johann Renke 11. Johann Renke
12. Martin Renke sen. 12. Martin Renke
13. Gerhard Wendelke 13. Gerhard Wendelke
14. Jürgen Tienken 14. Jürgen Tienken
15. Martin Renke jun. 15. Martin Renke
16. Gerd Schmonsens 16. Gerd Schmonsens
17. Christoph Neif 17. Christoph Neif
18. Gevert Schmonsens 18. Gevert Schmonsens
19. Hinrich Seedorf 19. Hinrich Seedorf
20. Johann Gerken 20. Johann Gerken
21. Hinrich Hülseberg 21. Hinrich Hülseberg
22. Johann Hinrich Benedix 22. Johann Hinrich Benedix
23. Carsten Boese 23. Carsten Boese
24. Johann Conrad Leffmann 24. Johann Conrad Leffmann
25. Martin Lilkendey, Schulmeister 25. —-

( Nachträgliche Vermerke in Blei:

bei Nr. 7 vermerkt Nr.11 ; bei Nr. 10 vermerkt Nr.9;
bei Nr. 22 vermerkt Nr. 21; bei Nr. 24 vermerkt Nr. 7
nachgetragen: Nr. 21 Tochter hat Steinbrenner Krumme aus Lippe-Detmold geheiratet, der hier blieb.)

Aktenzeichen: Staatsarchiv Hannover, Ha. 88 H Hagen G Nr. 3

Verzeichnis der Mooranbauer zu Heise, denen 16 Mltr. Zins Rocken a Hbt. 60 Grt. Cahsen Geld gnädig zu verwilligen unterthänig anheim gegeben wird. Hagen, den 5. Juni 1807

    Personen über 14 Jahren Personen unter 14 Jahren Summa der Personen Zahl
1. Cord Mehrtens 2 2 4
2. Johann Conrad Leffmann 2 2 4
3. Johann Hinrich Benedix 2 5 7
4. Gevert Schmonsens 2 3 5
5. Hinrich Schmonsens 2 4 6
6. Johann Ahrens 5 4 9
7. Hinrich Hülsenberg 2 3 5
8. Friedrich Grimm 2 4 6
9. Gerd Schmonsens 2 1 3
10. Dierk Schmonsens 2 2 4
11. Carsten Boese 4 3 7
12. Claus Gerken 2 3 5
13. Johann Gerken 3 2 5
14. Martin Renke sen. 2 3 5
15. Jürgen Renken 2 1 3
16. Johann Renke 2 3 5
17. Martin Renke jun. 2 3 5
18. Borchard Fedden, Pächter der Kückschen Stelle 2 3 5
19. Heinrich Renke 5 1 6
20. Hinrich Seedorf 3 5 8
21. Gerd Wedelke 2 3 5
22. Martin Lilkendey 2 3 5
Bausteine zur Gemeindechronik.

Boden. I. Jahresbericht Moorgeestb. XI S. 4 – S. 7 (Auszug) Küstenlage, Marsch u. Moorbild. (Pumpenbohrung).

M.B. XI. Steingrab S. 199-200

Die Norddeutschen Moore (von Bruno Tacke und Bernh. Lehmann) Schichtenfolge S. 9

Tienken S. 194, Spalte 30.

Heise 502,6 ha Gesamtfl./ 108 ha Acker u. Wiesen

Grundsteuerreinertrag vom ha Ackerland 7,74 M, Wiese 14,49 M

Zahl der Wohngebäude am 1.12. 1871 : 42 mit 329 Einwohnern
Zahl der Wohngebäude 1885: 48 mit 318 Einwohneren,
Zahl der Wohngebäude 1895: 45 mit 317 Einwohnern,

1900 Höfe überhaupt: 42, davon in die Höferrolle eingetragen: 22;
0 – 2,5 ha : 1 ;
2,5 – 5 ha : 1 ;
5 – 10 ha : 15 davon 5 in Höferrolle;
10 – 20 ha : 22, davon 14 in Höferrolle;
20 – 30 ha : 3, alle in Höferrolle.

  1871 1873 1883 1892 1897
Zahl der viehbesitzenden Haushaltungen   41 45 46 51
Pferde   8 12 19
Rindvieh   131 131 150 184
Schafe   266 199 141 184
Schweine   35 86 100 127
Ziegen   11 9 20 22
Bienenstöcke 143   57 37  
Enten         50
Hühner         545
Gänse         – –

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